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5-Punkte-Plan „Sofortmaßnahmen Zweites Open Data Gesetz“

Im Rahmen der Open-Government-Umsetzungsstrategie des Bundes wurde beschlossen, bis 2024 alle Datensätze und Verwaltungsverfahren der Bundesverwaltung per Programmierschnittstelle (API) zugänglich zu machen. Dabei setzen wir auf eine kombinierte Strategie, bei der wir einerseits bestehende Schnittstellen dokumentieren und andererseits alle neuen Projekte in einem offenen Entwicklungsverfahren umsetzen.

Um diesen Veränderungsprozess transparent zu machen, soll ein 5-Punkte-Plan umgesetzt werden:

  1. Dokumentation und Zugänglichmachung aller bestehenden Schnittstellen des Bundes bis Ende 2021.
  2. Bereitstellung aller Basisdatensätze aus den Themenfeldern Geobasisdaten, Wetterdaten, Statistiken, Handels- und Transparenzregister und Mobilität entsprechend der EU-Richtlinie 2019/1024 (Open Data Directive) als Open Data bis Q3 2022.
  3. Ergänzung aller Leistungen des Onlinezugangsgesetzes um Programmierschnittstellen bis Ende 2023.
  4. Umstellung auf einen Open-Development-Prozess in allen IT-Projekten des Bundes bis Ende 2024.
  5. Ausweitung von Förderung der digitalen Zivilgesellschaft im Rahmen von unabhängigen Förderprogrammen über die neu zu gründende Verbrauchsstiftung Open Data.