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Am 25. Oktober 1971 beschloss die Generalversammlung mit der Resolution 2758, die Volksrepublik China als einzig rechtmäßigen Vertreter des chinesischen Volkes anzuerkennen und ihre Vertreter in den UN-Organen gegen die der „nationalchinesischen“ auszutauschen. Dabei handelte es sich argumentativ nicht um einen satzungsgemäßen Ausschluss Taiwans (Republik China), der nur bei einer „beharrlichen Verletzung der Grundsätze der UN-Charta“ vorgesehen ist, sondern nur um einen Austausch der Volksvertretung. Allerdings ist Taiwan seitdem bis heute nicht mehr in der UNO vertreten. Einer neuerlichen Mitgliedschaft wird aufgrund des zu erwartenden chinesischen Vetos wenig Chancen eingeräumt. Am 22. Dezember 1971 wurde Kurt Waldheim aus Österreich zum vierten UN-Generalsekretär gewählt. Nur wenige Wochen nach seinem Amtsantritt nahm er auf Empfehlung des Sicherheitsrates Kontakt mit der Regierung Südafrikas auf, um in deren Konflikt mit Namibia zu vermitteln. Südafrikas Präsenz in Namibia wurde von der UNO als illegal erklärt. Als sich schließlich auch die Apartheids-Politik der weißen Minderheitsregierung verschärfte, kam es zu einer Reihe von Maßnahmen. 1974 wurde Südafrika von Sitzungen und Abstimmungen der Generalversammlung ausgeschlossen, 1977 trat ein Waffenembargo in Kraft. Beide Entscheidungen wurden erst 1994 wieder aufgehoben. Mit der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages von 1972 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wurde der westdeutsche Alleinvertretungsanspruch im Falle einer UN-Mitgliedschaft beider Staaten endgültig aufgegeben. Die alleinige Bewerbung Westdeutschlands wäre am sowjetischen Veto gescheitert. Durch den Alleinvertretungsverzicht führten die getrennt gestellten Anträge schließlich zum Erfolg. Am 18. September 1973 wurden beide Staaten als 133. und 134. Mitglied in die UNO aufgenommen. Das wiedervereinigte Deutschland ist seit dem 3. Oktober 1990 unter der Bezeichnung „Deutschland“ vertreten. Die wachsende Zahl unabhängiger afrikanischer und asiatischer UN-Staaten führte in der Generalversammlung zu einem Stimmenübergewicht der Entwicklungsländer. Bereits in den 1960er Jahren bildete sich aus ihnen die Gruppe der 77, die sich mit Unterstützung Chinas und der Sowjetunion immer stärker profilieren konnte. Die Verschärfung von Armut und Ausbeutung wurde ihr zufolge auf eine deutliche Bevorteilung der Industrieländer bei den Finanzströmen des freien Welthandels zurückgeführt: sinkende Rohstoffpreise hier, überteuerte Industriegüter und Kredite von dort. Ihre Forderung nach einer Neuen Weltwirtschaftsordnung führte 1974 gegen die Stimmen der westlichen Industrieländer zur Verabschiedung der Charta der wirtschaftlichen Rechte und Pflichten der Staaten zum Abbau der Abhängigkeit des Südens und zur gerechten Verteilung des Wohlstandes. Die Problematik wurde ebenso auf den Folgekonferenzen der UNCTAD thematisiert.