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Barrierefreiheit
Die Verbundzentrale des GBV (VZG) ist bemüht, ihre Webauftritte und mobile Anwendungen im Einklang mit den nationalen Rechtsvorschriften zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für alle von der VZG gehostete Cocoda-Instanzen (https://coli-conc.gbv.de/cocoda/app/, https://coli-conc.gbv.de/cocoda/dev/, usw.).
Die von der VZG gehostete Cocoda-Instanzen (https://coli-conc.gbv.de/cocoda/app/, https://coli-conc.gbv.de/cocoda/dev/, usw.) und deren Funktionalität und Darstellungsform auf gängigen Endgeräten, sind mit der Richtlinie (EU) 2016/2102 und mit den Web Content Accessibility Guidlines 2.0 teilweise vereinbar.
Für die Website wird demnächst ein BITV-Selbsttest durchgeführt und das Testergebnis an dieser Stelle veröffentlicht.
Diese Erklärung wurde am 24.09.2020 erstellt.
Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unseren Webauftritten auf erläuterungsbedürftige Inhalte oder Inhalte, die schwer zugänglich sind, stoßen:
Verbundzentrale des GBV (VZG)
Platz der Göttinger Sieben 1
37073 Göttingen
Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.
Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:
Hannah-Arendt-Platz 2
30159 Hannover
Tel.: 0511/120-4010
Fax: 0511/120-99 4010
E-Mail: schlichtungsstelle@ms.niedersachsen.de